Mitgliedschaft

Um eine unserer Wohnungen mieten zu können, müssen Sie Mitglied sein oder es werden. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sind Sie nicht nur Mieter, sondern erhalten mit dem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht.

Satzung

Neue Satzung vom Oktober 2015:

Die Satzung ist durch die Mitgliederversammlung vom 29. Mai 2008 beschlossen und durch die Mitgliederversammlung am 8. Juni 2010 geändert.

Am 23. Oktober 2010 wurden die Änderungen eingetragen.

Freistellungsauftrag

Für die Freistellung Ihrer Kapitalerträge aus Dividenden, verwenden Sie unseren Freistellungsauftrag. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben, so bitten wir um Ihren Anruf. Der vollständig ausgefüllte Antrag, ist unterschrieben im Original an uns zu senden.

Häufige Fragen

Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft?

Unsere Wohnungsgenossenschaft ist eine Selbsthilfeeinrichtung zur Schaffung von attraktiven Wohnraum zu fairen Bedingungen. Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder. Die Genossenschaft ist demokratisch organisiert. Sie basiert auf den Prinzipien der Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Die Mitgliedschaft berechtigt, Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, also z.B. Wohnraum anzumieten. Weitere Vorteile: das Dauerwohnrecht (keine Kündigungen wegen Eigenbedarf), die Möglichkeit des Wohnungswechsels innerhalb des Genossenschaftsbestandes, die gute Verzinsung der Einlage, die fortlaufende Modernisierung des Wohnungsbestandes, günstige Nutzungsgebühren und ein guter Service rund ums Wohnen.

Wie kann ich Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft muss persönlich beantragt werden. Das geschieht in der Regel in Zusammenhang mit einem konkreten Mietangebot. Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder als Download auf unserer Website. Bringen Sie diesen bitte ausgefüllt und unterzeichnet zu einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Mitarbeiter mit. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Welche Kosten fallen für die Mitgliedschaft an? Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil und wie viele Pflichtanteile muss ich erwerben?

Ein Anteil entspricht 400 € (bei Ehepartnern sind pro Person 400 € zu leisten). Daneben fällt ein Eintrittsgeld von 10 Euro an. Vermittlungsprovisionen oder Mietkautionen müssen im Rahmen der Vermietung nicht gezahlt werden. Der Erwerb weiterer Anteile ist zurzeit nicht möglich.

Was passiert mit meinen Anteilen von 400 Euro?

Diese Summe ist Ihr Geschäftsguthaben. Das Geld kommt der gesamten Genossenschaft zu Gute. Es wird für Sanierungen, Neubauten und Rücklagen verwendet. Genaues regelt unsere Satzung.

Wann muss ich das Geschäftsguthaben einzahlen und ist eine Zahlung in Teilbeträgen möglich?

Den Gesamtbetrag von 400 € ist in voller Höhe zu entrichten.

Kann ich über die Pflichtanteile hinaus weitere Anteile erwerben?

Der Erwerb weitere Anteile ist zurzeit nicht möglich.

Wie hoch ist die jährliche Dividende auf meine Anteile?

Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung beschlossen. In den letzten Jahren lag die Verzinsung der geleisteten Einlage bei 4 % (max. lt. Satzung).

Wann wird die jährliche Dividende ausgezahlt?

Die Dividende wird jeweils nach der Mitgliederversammlung zur Mitte des Jahres ausbezahlt. Rechnerische Bezugsgröße ist das Guthaben per 01.01. des Vorjahres.

Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag (inkl. Angabe der Identifikations-Nummer) kann jeder seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal € 801 (Ehepaare € 1602) von der Besteuerung freistellen.

 Wird kein Freistellungsauftrag bei uns eingereicht, oder reicht dieser nicht aus, muss die Genossenschaft von den Zinsgewinnen Kapitalertragsteuer abführen. (Formular Freistellungsauftrag)

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

Grenzstr. 181
45881 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 / 8219 - 0
Mail: info@die-gwg.de